Schulbuch- und Tabletausleihe an der Marienschule
Die Marienschule nimmt teil an der an saarländischen Schulen 2009/10 eingeführten Schulbuchausleihe.
Ziel ist es, Eltern finanziell zu entlasten und Schüler und Schülerinnen mit den erforderlichen Schulbüchern zu versorgen.
Ansprechpartner an der Marienschule:
Jutta Barbara Meiser
Handy-Nr.: 0151 – 53831292
Mail-Adresse: jutta-barbara.meiser@bistum-trier.de
Erreichbar im Sekretariat von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Wer kann an der Ausleihe teilnehmen?
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Wer an der Ausleihe nicht teilnimmt, muss alle Schulbücher wie bisher selbst beschaffen.
Wie kann man sich anmelden/abmelden?
Mit dem Anmeldeformular erfolgt eine einmalige Anmeldung für die komplette Dauer des Besuchs der Schule mit der Möglichkeit der jährlichen Abmeldung. Zu einem bestimmten Zeitpunkt (ca. 01. April) erhalten die Eltern über die Klassenleitung eine Mail, dass alle aktuellen Informationen für das nächste Schuljahr auf der Homepage bei Download / Schulbuchausleihe bereit stehen.
Eine Abmeldung der Schulbuchausleihe kann bis zum 30. April jedes Jahres für das folgende Schuljahr erfolgen.
Das An- bzw. Abmeldeformular liegt im Sekretariat bereit. Sie können auch auf unserer Homepage heruntergeladen werden.
Welche Bücher werden ausgeliehen?
Wer zum ersten Mal an der Ausleihe teilnimmt, erhält alle Bücher, die für das neue Schuljahr benötigt werden. Wer im laufenden Schuljahr bereits an der Ausleihe teilgenommen hat und auch im nächsten Schuljahr wieder teilnimmt, kann über die Sommerferien diejenigen Bücher behalten, mit denen im nächsten Schuljahr weitergearbeitet wird. Zusätzlich erhält er/ sie zu Beginn des neuen Schuljahres ein Paket, das die Bücher enthält, die darüber hinaus für das neue Schuljahr benötigt werden, inklusive Arbeitshefte und Pflichtlektüren. Lektüren, die nicht in der Schulbuchliste erscheinen, sind von den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern selbst zu beschaffen. Die Ausleihe erfolgt nur im Paket, einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.
Wer im laufenden Schuljahr an der Ausleihe teilgenommen hat und im nächsten Schuljahr nicht mehr teilnehmen will, muss alle ausgeliehenen Bücher außer Arbeitsheften und Lektüren zurückgeben.
Darf man die ausgeliehenen Bücher bearbeiten?
Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen und Unterstreichungen vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
Welche Verpflichtungen bestehen?
- Wer die Schulbücher ausleihen will, muss sich rechtzeitig anmelden und auch das Leihentgeld rechtzeitig bezahlen bzw. die Freistellung vom Leihentgelt beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen.
- Wer von der Zahlung des Leihentgeldes freigestellt ist, muss die Bescheinigung (im Original), die er vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten hat, umgehend in der Schule vorlegen.
- Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden.
- Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.
- Alle Teilnehmer an der Ausleihe müssen darauf achten, dass die ausgeliehenen Schulbücher pfleglich behandelt werden.
- Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
- Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler zum Schadensersatz verpflichtet.
Prüfung des Zustandes der zurückgegebenen Bücher
Bei der Rückgabe der Schulbücher werden diese auf offensichtliche Beschädigungen überprüft.
Im Falle von schweren Beschädigungen, Verlust eines Buches oder nicht rechtzeitiger Rückgabe ist Schadenersatz zu leisten.
Schadensersatzansprüche können entstehen und geltend gemacht werden und sind grundsätzlich durch den erforderlichen Geldbetrag, der sich aus dem Zeitwert ergibt, zu leisten, wenn ein Schulbuch beschädigt bzw. unbrauchbar geworden ist:
Beispielsfälle einer schweren Beschädigung:
- Feuchtigkeitsschäden, wenn hierbei Verfärbungen aufgetreten sind, die zur Unleserlichkeit von Textteilen der Schulbücher oder zum Verkleben der Seiten geführt haben.
- Im Schulbuch vorhandene handschriftliche Eintragungen, Markierungen oder Unterstreichungen in erheblichem Umfang auf mehreren Seiten (mehr als drei), soweit eine rückstandslose Beseiti-gung nicht möglich ist und daher die Benutzbarkeit durch den nächsten Entleiher erheblich einge-schränkt wird.
- Herausgerissene Seiten.
- Eingerissene Seiten, die nicht sorgfältig repariert wurden. Unabhängig von einer Reparatur, wenn mehr als drei Seiten eingerissen sind.
- Beschädigungen des Buchrückens, so dass sich die Seiten des Buches herauslösen.
Bei den wieder verliehenen Schulbüchern können leichte Gebrauchsspuren vorhanden sein:
Beispielsfälle:
- Eselsohren am Bucheinband oder an den Seiten im Buch
- Leichte Kratzspuren auf dem Bucheinband
- Leichte Beschädigungen des Buchrückens
- Sorgfältig reparierte eingerissenen Seiten eines Buches
Aus organisatorischen Gründen kann die Prüfung des Umfangs von Eintragungen, Markierungen, Unter-streichungen sowie fehlenden Seiten aufgrund von Reklamationen auch nachträglich erfolgen, wenn diese bei der ursprünglichen Überprüfung nicht offensichtlich waren. Deshalb sollten Mängel der neu ent-liehenen Bücher zeitnah reklamiert werden. Eine normale Abnutzung stellt keine zu beanstandende Beschädigung dar.
Stellen Sie bitte sicher, dass die Bücher im bestmöglichen Zustand zurück gebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Download/ Schulbuchausleihe und unter www.saarland.de/leihenundlernensaar.htm
Die aktuellen Schulbuchlisten finden Sie hier.