Hausordnung der Marienschule Saarbrücken
1. Grundsätze
1.1 Niemand soll in der Schule verletzt werden – weder körperlich noch in seiner Persönlichkeit; darum müssen alle Konflikte fair und gewaltlos geregelt werden.
1.2 Jeder hat die Pflicht zur Rücksichtnahme; darum dürfen Minderheiten oder Schwächere mit Schutz und Hilfsbereitschaft rechnen.
1.3 Alles öffentliche Eigentum wird durch die (oft schwere) Arbeit aller verdient, darum sind auch alle – nicht nur rechtlich – verpflichtet, die Gebäude, die Unterrichtsmaterialien und die Schulmöbel pfleglich zu behandeln.
1.4 Keiner soll in seinem Recht auf Ausbildung zu kurz kommen; darum darf der Unterricht nicht gestört werden.
2. Unterrichtszeiten
2.1 Das Schulgebäude wird um 7.50 Uhr geöffnet. Im Eingangsbereich beginnt die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen um 7.40 Uhr.
2.2 Bei widrigen Witterungsverhältnissen können sich die Schülerinnen und Schüler in der Eingangshalle aufhalten, bis der Unterricht beginnt.
2.3 Gegenwärtig gilt folgende Stunden- und Pausenregelung:
1. Stunde | 08:00 – 08:45 |
2. Stunde | 08:50 – 09:25 |
1. große Pause | 15 min |
3. Stunde | 09:50 – 10:35 |
4. Stunde | 10:40 – 11:25 |
2. große Pause | 20 min |
5. Stunde | 11:45 – 12:30 |
6. Stunde | 12:35 – 13:20 |
3. große Pause | 20 min |
7. Stunde | 13:40 – 14:25 |
8. Stunde | 14:30 – 15:15 |
9. Stunde | 15:20 – 16:05 |
2.4 Die Unterrichtszeiten müssen von allen pünktlich eingehalten werden. Die Klassensprecherin/der Klassensprecher oder die Vertretung benachrichtigt das Sekretariat, falls eine Lehrperson bis 10 Minuten nach dem planmäßigen Unterrichtsbeginn noch nicht in ihrer Klasse ist.
2.5 Während der Unterrichtszeit sollte auf dem gesamten Schulgelände größtmögliche Ruhe gewahrt werden.
2.6 Nach Beendigung des Unterrichts verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und das Schulgelände. Die Unterrichtsräume werden von den Lehrpersonen abgeschlossen. In Ausnahmefällen oder zur Überbrückung von Wartezeiten können die Schülerinnen und Schüler in eigens ausgewiesenen Aufenthaltsräumen oder auf dem Schulhof bleiben. (Vgl. 4.1)
3. Unterrichtsräume
3.1 Alle Klassen sind aufgerufen, ihre Klassenräume mit Bildern, Blumen, Dekorationen usw. ansprechend zu gestalten. Die Vorschläge zur Klassenraumgestaltung müssen mit dem jeweiligen Klassenlehrer bzw. Klassenlehrerin – und gegebenenfalls mit der Schulleitung – abgestimmt werden.
3.2 Jede/r ist verpflichtet, seinen/ihren Platz und den Unterrichtsraum sauber zu halten.
3.3 Funktionsräume dürfen nur im Beisein einer Lehrperson betreten werden.
4. Pausenregelung
4.1 In den Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof bzw. in die Pausenhalle. Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist es freigestellt, Freistunden und Pausen im Klassenraum, in Aufenthaltsräumen oder im Freien zu verbringen.
4.2 Das Verlassen des Schulgeländes ist nur den Klassen der Oberstufe gestattet. Bei Minderjährigen ist die Genehmigung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Begründete Ausnahmefälle für die Klassen 5 – 9 werden von den aufsichtführenden Lehrpersonen genehmigt.
4.3 In den Pausen haben sich die Schülerinnen und Schüler so zu verhalten, dass es zu keinen Gefährdungen Dritter kommt. Das Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen muss wegen der damit verbundenen Unfallgefahr unterbleiben.
5. Verhalten bei Feuer- oder Katastrophenalarm und Unfällen
5.1 Bei Alarm ist das Schulgebäude unverzüglich und diszipliniert zu verlassen. Es gelten die ausgehängten Fluchtpläne.
5.2 Den Anordnungen der Lehrpersonen ist unbedingt Folge zu leisten. (Vgl. 6.1)
5.3 Unfälle auf dem Schulweg und während des Unterrichtsbetriebes müssen aus Versicherungsgründen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
5.4 Eine Erstversorgung kann gegebenenfalls durch den Schulsanitätsdienst erfolgen.
6. Einzelbestimmungen
6.1 Außer den Lehrerpersonen haben auch der Hausmeister und die Sekretärin bezüglich Ordnung und Sicherheit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände den Schülerinnen und Schülern gegenüber Weisungsbefugnis.
6.2 Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich keinen Zutritt zu den Lehrerzimmern.
6.3 Die Flure sind keine Aufenthaltsräume.
6.4 Elektronische Geräte, die nicht für den Unterricht bestimmt sind (z. B. Handys, MP3 – Player) bleiben während des Unterrichts und in den Pausen ausgeschaltet und verbleiben in den Schultaschen. Bei Verstößen können die Geräte vorübergehend eingezogen werden.
6.5 Geräte und Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgehen kann, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
6.6 Das Befahren des Schulhofes ist für Fahrzeuge aller Art verboten. Fahrräder, Mofas u. a. dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. 6.7 Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. 6.8 Der Konsum von alkoholischen Getränken und sonstigen Drogen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. 6.9 Alle sind für die Sauberkeit auf dem Schulgelände und insbesondere in den Klassen und Kursräumen verantwortlich. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Müll sollte so weit wie möglich vermieden werden.
6.10 Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Diebstahl besteht kein Versicherungsschutz.
6.11 Festgestellte Schäden an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
6.12 Werbung und Verteilung von Werbematerial auf dem Schulgelände, die gewerbliche Betätigung und der Vertrieb von Gegenständen in der Schule sowie Sammlungen innerhalb der Schulgemeinschaft bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
6.13 Unbefugten Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet. Die Hausordnung ist für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Besucherinnen und Besucher der Schule verbindlich.
Diese Ordnung tritt mit Genehmigung des Schulträgers am 01.10.2008 in Kraft.