Was ist Compassion?
Compassion ist die Haltung der „Mitleidenschaft, in der ich mich vom Leid der anderen anrühren lasse und daraufhin engagiere.“ (Johannes Baptist Metz)
Welche Bedeutung hat sie an unserer Schule?
Die heutige Gesellschaft ist geprägt von einer zunehmenden Individualisierung. Compassion bietet den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Dienste in einer sozialen Einrichtung zu leisten und dadurch die Möglichkeit zur persönlichen Auseinandersetzung mit den Fragen nach Leid, Mitmenschlichkeit und dem Sinn des Lebens. Es geht um die Fähigkeit, die Welt mit den Augen anderer sehen zu lernen, um Empathie als Grundlage für Respekt und Wohlwollen.
Welche Ziele verfolgen wir mit Compassion?
Betreut von der Schulpastoral bietet das Sozialpraktikum Anreize, soziale Verantwortung wahrzunehmen und an der Gestaltung einer solidarischen Zukunft der Gesellschaft mitzuarbeiten.
So trägt Compassion dazu bei, das Leitbild unserer Schule mit Leben zu füllen. Dort heißt es: Der Mensch ist als Geschöpf Gottes mit Freiheit und Verantwortung ausgestattet. Darin begründen sich die Würde des Menschen, die Bedeutung von Toleranz, Respekt und Solidarität.
Wie ist Compassion organisiert?
1. Zeitlicher Überblick
Ab Schuljahresbeginn:
Thematische Vorbereitung in einzelnen Fächern
November:
Infoveranstaltungen für Schüler/innen, Eltern und Kolleg/innen
Nach den Weihnachtsferien:
Bewerbung um die Praktikumsplätze
(Adressen von Einrichtungen werden durch den Arbeitskreis Compassion zur Verfügung gestellt)
Bis nach den Osterferien:
Verteilung der Plätze und persönliche Vorstellung der Praktikanten
Frühsommer:
Durchführung des Praktikums
(Entsendegottesdienst, Besuch durch Fachlehrer/innen)
In der letzten Woche des Schuljahres:
Reflexionstag und Auswertung der Erfahrungen, Präsentation sowie Evaluation
2. Schulische Einbindung
– Betreuung des Projekts durch den Arbeitskreis Compassion und die Klassenleiterteams
– Mitglieder der Schulpastoral als Ansprechpartner während des Praktikums
– Besuche durch Fachlehrer/innen
– Zertifkat der Schule und Zeugnis der jeweiligen Institution
3. Schwerpunkte im Praktikum
Die Schüler/innen sind ganztägig (max. acht Stunden) in den Einrichtungen beschäftigt. Ihre Aufgaben bestehen in den Anfangsphasen zunächst im Hospitieren. Später können sie unter Anleitung des Fachpersonals unterstützende Tätigkeiten wie z. B. Vorlesen, Botengänge, Mitwirkung bei Bastel- und Singkreisen übernehmen.
4. Gesetzliche Rahmenbestimmungen
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
5. Versicherungsrechtliche Rahmenbestimmungen
Verhalten im Krankheitsfall:
Im Krankheitsfall hat der Praktikant unverzüglich die Institution und die Schule telefonisch zu benachrichtigen. Die schriftliche Entschuldigung ist anschließend dem Klassenlehrer zuzusenden. Ab dem dritten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Versicherungsschutz:
Unfallversicherung:
Da es sich bei dem Sozialpraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Schüler über die Schule unfallversichert.
Haftpflichtversicherung:
Der Schulträger schließt vor Beginn des Sozialpraktikums alle daran beteiligten Schüler/innen eine Haftpflichtversicherung ab.
Gesundheitszeugnis:
Wenn ein Gesundheitszeugnis notwendig ist, sollte es in den letzten drei Wochen vor Praktikumsbeginn ausgestellt werden. Das Gesundheitszeugnis ist am ersten Praktikumstag bei der Einrichtung vorzulegen.