Auslandsaufenthalt für die Schülerinnen und Schüler der Marienschule
Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern werden in der Regel vor dem Eintritt in die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe durchgeführt.
Der Auslandsaufenthalt ist an den Besuch einer anerkannten Schule des Gastgeberlandes geknüpft. Die Schülerinnen und Schüler besuchen den Unterricht in den von der Gastschule eingerichteten und für ihre Klassenstufe vorgesehen Unterrichtsfächern und Unterrichtsformen.
Vielfach wird der Auslandsaufenthalt mit Hilfe der öffentlich agierenden Organisationen durchgeführt. Die für den Auslandsaufenthalt berechneten Kosten trägt die Schülerin/ der Schüler. Die Dauer des Aufenthaltes kann den Umfang eines Schuljahres nicht überschreiten.
Die Erziehungsberechtigten stellen einen schriftlichen Antrag an die Schule und vereinbaren einen Gesprächstermin mit der Schulleitung. Die Schulleitung entscheidet gemäß den staatlichen Richtlinien auf Grundlage des Leistungsstandes der Schülerin/ des Schülers über die Zulässigkeit des Antrags.
Durch die Abteilung Oberstufe werden die Schüler beraten und auf die Wahl der Fächer für die Hauptphase der gymnasialen Oberstufe vorbereitet. Wenn sie es wünschen, bleiben die Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihres Auslandsaufenthaltes mit der Schule in Kontakt (Telefon, Fax, Mail).