Abiturzulassung, Infos und Bestimmungen
Prüfungsverordnung der Gymnasialen Oberstufe in der gültigen Form
Kurze Zusammenfassung
Grundlagen:
- Insgesamt mind. 11 Fächer
- In 11 zu belegenden Kursen sind pro Halbjahr der Hauptphase im Mittel 34 Wochenstunden zu absolvieren.
- Anzahl der zu belegenden Kurse in allen vier Halbjahren: mind. 42, i.d.R. 44 (je nach Kombination).
- Die Pflichtstundenzahl von 34 (im Mittel) sollte in den ersten beiden Halbjahren nicht unterschritten werden.
- Ein weiteres Zusatzfach muss gewählt werden, wenn für Sport ein Attest vorliegt.
Sonderstellung Geschichte
Geschichte-Anteil verpflichtend
- Geschichte als LK (5-stündig) oder
- Geschichte als GK (2-stündig) über 4 Hj oder
- Geschichte als GK (2-stündig) in 11/1 und 11/2 und Seminarfach in 12/1 und 12/2
Abitur
- Abiturprüfung nur möglich in Fächern, die von 10/1 bis 12/2 durchgehend belegt waren!
- 5 Prüfungsfächer
- Mind. zwei von drei Kernfächern {De, Ma, FS aus Sek.I} sind Prüfungsfächer.
- Die drei Aufgabenfelder müssen durch eine Prüfung abgedeckt sein:
- das sprachlich-literarisch-künstlerische (De, FS, Bk, Mu, DS)
- das gesellschaftswissenschaftliche (Ek, Ge, Po, WL)
- das mathematisch-naturwissenschaftliche (Ma, Bi, Ch, Ph, In)
Schriftliche Prüfung
4 Fächer werden schriftlich geprüft. Dazu gehören:
- die beiden L-Kurse (1. und 2. Prüfungsfach)
- zwei G-Kurse (3. und 4. Prüfungsfach)
Mündliches Prüfungsfach (5. Prüfungsfach)
Mündliche Prüfungsfächer dürfen nicht sein:
- Seminarfach
- Sport (2-stündig)
- max. ein 2-stündiges Fach als Prüfungsfach (schriftlich oder mündlich)
- max. zwei gesellschaftswissenschaftliche Prüfungsfächer
- Fachpraktische Prüfung in Sport (LK) Pflicht
- Fachpraktische Prüfung in Musik/Bk freiwillig
QUALIFIKATION IM KURSBEREICH
- Es müssen 40 Kurse eingebracht werden.
- Die Kurse aller 4 Halbjahre müssen eingebracht werden:
- in den 5 Prüfungsfächern
- in dem übrigen Kernfach {De, Ma, FS ab Sek.I}, das nicht im Abitur geprüft wird
- in einem NW-Fach (durchgehend)
- in einem GW-Fach (durchgehend)
- Je 2 Kurse müssen eingebracht werden
- im Kunstfach und in Religion
- in Geschichte, falls Erdkunde oder Politik GW-Pflichtfach
- Weitere Noten der 4 HJ nach Wahl bis die Zahl 40 erreicht ist.
- Kurse in einer neu einsetzenden Fremdsprache können nur eingebracht werden, wenn diese durchgehend von Klasse 10/1 bis 12/2 belegt war.
- Alle Kurse werden gleich gewichtet.
Die Zulassung zum schriftl. Abitur erfolgt, wenn
- die Noten in mindestens 32 der 40 Kurse mindestens 05 sind (max. 8 rote Noten in Pflichtkursen !!!)
- in mind. 5 der 12 einzubringenden Kernfächer {De, Ma, FS aus Sek.I} die Note mind. 05 ist (max. 7 rote Noten in Kernfächern !!!)
- die Punktsumme der 40 Noten mindestens 200 P beträgt
- keine der 40 Noten 00 beträgt.
- Alle Prüfungen werden 4-fach gewichtet. (max. 300 P = 5·4·15 P)
- Es gibt eine mündliche Prüfung bei vier oder mehr Punkten Abweichung der Abiturprüfungsnote vom Durchschnitt der Vornote im jeweiligen Fach.
- In einem weiteren schriftlich geprüften Fach ist auf Antrag eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich.
Das Abitur ist bestanden, wenn
- in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter wenigstens einem L-Fach, jeweils mindestens 20 P bei vierfacher Gewichtung erzielt wurden
- in mindestens einem Kernfach {De, Ma, FS aus Sek.I} mindestens 20 P bei vierfacher Gewichtung erzielt wurden
und
- die Punktsumme der fünf Abiturprüfungsfächer mindestens 100 P bei vierfacher Gewichtung beträgt (Durchschnitt der Prüfungen: 05).