Schulbuch- und Medienausleihe an der Marienschule
Im Saarland wird ab dem Schuljahr 2026/2027 für die weiterführenden Schulen ein landesweit einheitliches Medienausleihsystem (Landesweite Systematische Medienausleihe Saar – LSMS) eingeführt. Mit der landesweiten systematischen Medienausleihe wird die Bereitstellung von Lehr- und Lernmitteln einheitlich organisiert und verlässlich durch den Schulträger gewährleistet. Die Medienausleihe umfasst sowohl analoge als auch digitale Bestandteile. Hierzu zählen
- gedruckte Schulbücher, Arbeitshefte und Pflichtlektüren,
- digitale Schulbücher,
- mobile Endgeräte,
- Lernsoftware sowie weitere digitale Bildungsmedien
Ihr Kind erhält damit alle für den Unterricht erforderlichen Lehr- und Lernmittel über die Schule beziehungsweise den Schulträger.
- Die Ausleihe erfolgt nur im Paket, einzelne Bücher/ Medien können nicht ausgeliehen werden.
- Die Teilnahme ist ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtend, eine Nichtteilnahme oder Abmeldung nicht mehr möglich.
- Das Leihentgelt beträgt landesweit einheitlich 160,- Euro für das gesamte Schuljahr.
Sie erhalten dazu ein Anschreiben mit den genauen Zahlungsinformationen per E-Mail. Bei Bedarf ist die Beantragung auf Freistellung von der Zahlung des Leihentgeltes auch weiterhin möglich.
Ausführliche Informationen und die entsprechenden Formulare/ Schreiben/ Anträge finden Sie auf dem Bildungsserver des Saarlandes:
https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/eltern-schueler/schulbuchmedienausleihe
Ansprechperson an der Marienschule:Jutta Barbara Meiser
Handy-Nr.: 0151 – 53831292
Mail-Adresse: jutta-barbara.meiser@bistum-trier.de
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr – 11:30 u. 12:00 Uhr – 14:00 Uhr
Freitags: 7:30 Uhr bis 11:30 und 12:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Hinweise für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen durch das Jobcenter:
- Sie können einen Antrag auf Übernahme der Gebühren als Mehrbedarf stellen.
- Bitte kreuzen Sie unbedingt die Option an, dass die Gebühren direkt an den Schulträger überwiesen werden.
- Geben Sie den ausgefüllten Antrag bitte zusammen mit dem Anschreiben von uns persönlich bei Ihrem Jobcenter ab.
Hinweise für Empfängerinnen und Empfänger von
- Waisenrente/ -geld,
- Kinderzuschlag,
- Wohngeld,
- Asylbewerberleistungen
und Schülerinnen oder Schüler, die in einem Heim, einer stationären Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie leben:
- Den entsprechenden Antrag stellen Sie bitte beim Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Saarbrücken, Dudweilerstraße 41, 66111 Saarbrücken.
- Die Frist zur Abgabe des Förderantrags ist der 30.09.2026. Bitte stellen Sie daher den Antrag unbedingt zeitnah nach Erhalt des Anschreibens.
- Die Bescheinigung (im Original), die Sie vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten haben, legen Sie bitte umgehend in der Schule vor.
Hinweise zum Gebrauch der Schulbücher
- Nur in Arbeitsheften und Lektüren dürfen Eintragungen, Markierungen und Unterstreichungen vorgenommen werden. Alle anderen Bücher dürfen nicht bearbeitet werden.
- Unmittelbar nach der Aushändigung sind die geliehenen Schulbücher zu überprüfen. Beschädigungen müssen sofort gemeldet werden.
- Ausgeliehene Bücher (außer Arbeitshefte und Lektüren) müssen mit einem Schutzumschlag eingebunden werden, der sich leicht und ohne die Bücher zu beschädigen entfernen lässt.
- Die ausgeliehenen Schulbücher müssen so pfleglich wie möglich behandelt werden.
- Ausgeliehene Bücher müssen zum Schuljahresende oder beim Verlassen der Schule in angemessenem Zustand zurückgegeben werden.
- Gehen ausgeliehene Schulbücher verloren oder werden sie beschädigt, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler zum Schadensersatz verpflichtet.
- Bei der Rückgabe der Schulbücher werden diese auf offensichtliche Beschädigungen überprüft. Im Falle von schweren Beschädigungen, Verlust eines Buches oder nicht rechtzeitiger Rückgabe ist Schadenersatz zu leisten. Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich durch den erforderlichen Geldbetrag, der sich aus dem Zeitwert ergibt, zu leisten, wenn ein Schulbuch beschädigt bzw. unbrauchbar geworden ist:
- Beispielsfälle einer schweren Beschädigung
- Feuchtigkeitsschäden, wenn hierbei Verfärbungen aufgetreten sind, die zur Unleserlichkeit von Textteilen der Schulbücher oder zum Verkleben der Seiten geführt haben.
- Im Schulbuch vorhandene handschriftliche Eintragungen, Markierungen oder Unterstreichungen in erheblichem Umfang auf mehreren Seiten (mehr als drei), soweit eine rückstandslose Beseitigung nicht möglich ist und daher die Benutzbarkeit durch den nächsten Entleiher erheblich eingeschränkt wird.
- Herausgerissene Seiten
- Eingerissene Seiten, die nicht sorgfältig repariert wurden. Unabhängig von einer Reparatur, wenn mehr als drei Seiten eingerissen sind.
- Beschädigungen des Buchrückens, so dass sich die Seiten des Buches herauslösen.
- Bei den wieder verliehenen Schulbüchern können leichte Gebrauchsspuren vorhanden sein:
- Eselsohren am Bucheinband oder an den Seiten im Buch
- Leichte Kratzspuren auf dem Bucheinband
- Leichte Beschädigungen des Buchrückens
- Sorgfältig reparierte eingerissenen Seiten eines Buches
Aus organisatorischen Gründen kann die Prüfung des Umfangs von Eintragungen, Markierungen, Unterstreichungen sowie fehlenden Seiten aufgrund von Reklamationen auch nachträglich erfolgen, wenn diese bei der ursprünglichen Überprüfung nicht offensichtlich waren. Deshalb sollten Mängel der neu entliehenen Bücher zeitnah reklamiert werden. Eine normale Abnutzung stellt keine zu beanstandende Beschädigung dar.
Stellen Sie bitte sicher, dass die Bücher im bestmöglichen Zustand zurück gebracht werden.
Hinweise zum Gebrauch der digitalen Endgeräte
- Für Ausleihe und Service der digitalen Endgeräte gelten folgende Datenschutzregelungen und Vertragsbedingungen.
- Den Gebrauch der digitalen Endgeräte in der Schule regelt die Nutzungsordnung für elektronische Geräte.
- Damit die Nutzung der digitalen Endgeräte auch zu Hause reibungslos funktioniert, haben wir einen Elternleitfaden Im Dezember jeden Jahres findet zusätzlich eine Elterninformationsveranstaltung statt.