Abiturzulassung

Abiturzulassung, Infos und Bestimmungen

Prüfungsverordnung der Gymnasialen Oberstufe in der gültigen Form

Kurze Zusammenfassung

Grundlagen:

  • Insgesamt mind. 11 Fächer
  • In 11 zu belegenden Kursen sind pro Halbjahr der Hauptphase im Mittel 34 Wochenstunden zu absolvieren.
  • Anzahl der zu belegenden Kurse in allen vier Halbjahren: mind. 42, i.d.R. 44 (je nach Kombination).
  • Die Pflichtstundenzahl von 34 (im Mittel) sollte in den ersten beiden Halbjahren nicht unterschritten werden.
  • Ein weiteres Zusatzfach muss gewählt werden, wenn für Sport ein Attest vorliegt.

Sonderstellung Geschichte

Geschichte-Anteil verpflichtend

  • Geschichte als LK (5-stündig) oder
  • Geschichte als GK (2-stündig) über 4 Hj oder
  • Geschichte als GK (2-stündig) in 11/1 und 11/2 und Seminarfach in 12/1 und  12/2

Abitur

  • Abiturprüfung nur möglich in Fächern, die von 10/1 bis 12/2 durchgehend belegt waren!
  • 5 Prüfungsfächer
  • Mind. zwei von drei Kernfächern {De, Ma, FS aus Sek.I} sind Prüfungsfächer.
  • Die drei Aufgabenfelder müssen durch eine Prüfung abgedeckt sein:
    • das sprachlich-literarisch-künstlerische (De, FS, Bk, Mu, DS)
    • das gesellschaftswissenschaftliche (Ek, Ge, Po, WL)
    • das mathematisch-naturwissenschaftliche (Ma, Bi, Ch, Ph, In)

Schriftliche Prüfung

4 Fächer werden schriftlich geprüft. Dazu gehören:

  • die beiden L-Kurse (1. und 2. Prüfungsfach)
  • zwei G-Kurse (3. und 4. Prüfungsfach)

Mündliches Prüfungsfach (5. Prüfungsfach)

Mündliche Prüfungsfächer dürfen nicht sein:

  • Seminarfach
  • Sport (2-stündig)

 

  • max. ein 2-stündiges Fach als Prüfungsfach (schriftlich oder mündlich)
  • max. zwei gesellschaftswissenschaftliche Prüfungsfächer
  • Fachpraktische Prüfung in Sport (LK) Pflicht
  • Fachpraktische Prüfung in Musik/Bk freiwillig

 

QUALIFIKATION  IM  KURSBEREICH

  • Es müssen 40 Kurse eingebracht werden.
  • Die Kurse aller 4 Halbjahre müssen eingebracht werden:
    • in den 5 Prüfungsfächern
    • in dem übrigen Kernfach {De, Ma, FS ab Sek.I}, das nicht im Abitur geprüft wird
    • in einem NW-Fach (durchgehend)
    • in einem GW-Fach (durchgehend)
  • Je 2 Kurse müssen eingebracht werden
    • im Kunstfach und in Religion
    • in Geschichte, falls Erdkunde oder Politik GW-Pflichtfach
  • Weitere Noten der 4 HJ nach Wahl bis die Zahl 40 erreicht ist.
  • Kurse in einer neu einsetzenden Fremdsprache können nur eingebracht werden, wenn diese durchgehend von Klasse 10/1 bis 12/2 belegt war.
  • Alle Kurse werden gleich gewichtet.

Die Zulassung zum schriftl. Abitur erfolgt, wenn

  • die Noten in mindestens 32 der 40 Kurse mindestens 05 sind (max. 8 rote Noten in Pflichtkursen !!!)
  • in mind. 5 der 12 einzubringenden Kernfächer {De, Ma, FS aus Sek.I} die Note mind. 05 ist (max. 7 rote Noten in Kernfächern !!!)
  • die Punktsumme der 40 Noten mindestens 200 P beträgt
  • keine der 40 Noten 00 beträgt.

 

  • Alle Prüfungen werden 4-fach gewichtet. (max. 300 P = 5·4·15 P)
  • Es gibt eine mündliche Prüfung bei vier oder mehr Punkten Abweichung der Abiturprüfungsnote vom Durchschnitt der Vornote im jeweiligen Fach.
  • In einem weiteren schriftlich geprüften Fach ist auf Antrag eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich.

 

Das Abitur ist bestanden, wenn

  • in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter wenigstens einem L-Fach, jeweils mindestens 20 P bei vierfacher Gewichtung erzielt wurden
  • in mindestens einem Kernfach {De, Ma, FS aus Sek.I} mindestens 20 P bei vierfacher Gewichtung erzielt wurden

und

  • die Punktsumme der fünf Abiturprüfungsfächer mindestens 100 P bei vierfacher Gewichtung beträgt (Durchschnitt der Prüfungen: 05).